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Sie nachhaltig !


Die Realisierung der geplanten Projekte hängt vom Spendenverlauf und einer gesunden Basis von Mitgliedern ab.

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TOOKA MOVE
c/o Yvonne Marty
Tellenmattstrasse 53
CH-6317 Oberwil

Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, welche den Zweck des Vereins anerkennen und zu fördern bereit sind. Es besteht die Möglichkeit, Passiv- oder Aktivmitglied zu werden. Juristische Personen können nur Passivmitglied werden.
Sie können eine Mitgliedschaft auch schenken.

Aufnahme

Stellen Sie ein schriftliches Aufnahmegesuch – auch per e-mail möglich – an den Vorstand von TOOKA MOVE. Er wird Sie sobald wie möglich über die Aufnahme informieren.

Mitgliederbeiträge

Aktivmitglieder: CHF 25.–

Passivmiglieder: CHF 45.–

Juristische Personen: CHF 100.–

Hinweis: Der Vorstand kann Aktivmitglieder zur Mitarbeit bei Projekten und Anlässen aufrufen.
Die zugewiesenen Arbeiten sind im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten unentgeltlich auszuführen.

Auszug aus den Statuten

III. Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, welche den Zweck des Vereins anerkennen und zu fördern bereit sind. Es be-steht die Möglichkeit, Passiv- oder Aktivmitglied zu werden. Juristische Perso-nen können nur Passivmitglied werden.

1. Aufnahme
Es ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu stellen, welcher mit Mehrheitsentscheid darüber entscheidet. Der Vorstand ist ermächtigt, ein Aufnahmegesuch ohne Grundangabe zu verweigern.

2. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
- freiwilligen Austritt mittels schriftlicher Mitteilung an den Vorstand
- Ausschlussbeschluss des Vorstandes bei Verletzung der Verpflichtun-gen gegenüber dem Verein
- Todesfall

3. Rechte und Pflichten
a. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren und die Statuten zu beachten.

b. Jedes Aktivmitglied ist verpflichtet, die ihm vom Vorstand zugewiesenen Arbei-ten soweit zumutbar und im Rahmen seiner Möglichkeiten unentgeltlich aus-zuführen. Bei Gewinn kann der Vorstand eine angemessene Entschädigung ausbezahlen.

c. Der Mitgliederbeitrag wird jährlich an der Generalversammlung festgelegt.

d. Beim Austritt oder Ausschluss eines Vereinsmitglieds besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages oder auf das Vereinsvermögen.

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